EU-Inc-Anforderungen & Berechtigung: Wer kommt in Frage?

Vollständiger Leitfaden zur EU-Inc-Berechtigung. Wer kann registrieren, was wird benötigt, Wohnsitzanforderungen und der schrittweise Prozess.

19 March 2026·EU Inc Guide·Erste Schritte

By the EU Inc Guide editorial team — independent, data-driven analysis

Wer kann eine EU Inc registrieren? Jeder. Die vorgeschlagene Verordnung ist bewusst inklusiv — jeder Gründer, überall auf der Welt, mit minimalen Voranforderungen und einem vollständig digitalen Prozess. Diese Offenheit ist Absicht, kein Versehen.

Der Haken ist, dass EU Inc noch nicht existiert. Im Folgenden finden Sie, was die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, was der Gesetzgebungstext bestätigt und wo eine vernünftige Schlussfolgerung auf Basis gesellschaftsrechtlicher EU-Präzedenzfälle angemessen ist. Wir machen dabei transparent, was was ist.


Die kurze Antwort

Basierend auf dem aktuellen Vorschlag:

  • Jede natürliche oder juristische Person kann eine EU Inc registrieren
  • Keine EU-Wohnsitzanforderung für Gründer oder Geschäftsführer
  • Kein Mindeststammkapital
  • Keine Anforderung, ein bestehendes Unternehmen zu sein
  • Vollständig digitale Registrierung — kein persönliches Erscheinen erforderlich
  • Registrierung in jedem der 27 EU-Mitgliedstaaten

EU Inc ist ausdrücklich für kleine und mittlere Unternehmen konzipiert, einschließlich Einpersonengesellschaften und Startups in der frühesten Phase. Das dahinterliegende Konzept des „28. Regimes": eine Gesellschaftsform, die grenzüberschreitend zugänglich ist, nicht auf etablierte Unternehmen beschränkt.


Wer berechtigt ist: die Details

Staatsangehörigkeit und Wohnsitz

Der EU-Inc-Vorschlag stellt keine Staatsangehörigkeits- oder Wohnsitzbeschränkungen für Gründer, Gesellschafter oder Geschäftsführer auf. Ein Gründer mit Sitz in Brasilien, Kanada oder Indonesien kann eine EU Inc registrieren — genau wie er derzeit eine estnische OÜ oder eine irische Ltd registrieren kann. Für einen detaillierten Blick darauf, wie Nicht-EU-Gründer ins Bild passen, lesen Sie unseren Leitfaden für Nicht-EU-Gründer.

Das entspricht dem breiteren EU-Ansatz zur Unternehmensgründung. Mitgliedstaaten beschränken die Unternehmenseigentümerschaft grundsätzlich nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Entscheidend ist, wo das Unternehmen registriert ist und wo es tätig ist, nicht wem es gehört.

Wichtige Nuance: Die Berechtigung zur Registrierung der Gesellschaft ist getrennt von der steuerlichen Ansässigkeit und den Substanzanforderungen. Die Registrierung einer EU Inc in Estland macht Sie nicht zum estnischen Steueransässigen und schützt Ihr Einkommen nicht automatisch vor den Finanzbehörden Ihres Heimatlandes. Diese Regeln wirken unabhängig — und Sie sollten sie verstehen, bevor Sie den Registrierungsort wählen. Unser EU-Inc-Steuerleitfaden behandelt die Details. Sie benötigen außerdem ein Geschäftskonto, um operativ tätig zu werden, und dieser Prozess hat seine eigenen Hürden.

Alter und Geschäftsfähigkeit

Es gelten die Standard-Anforderungen an die Geschäftsfähigkeit: Sie müssen nach dem Recht Ihrer Rechtsordnung volljährig sein und die Geschäftsfähigkeit haben, Verträge abzuschließen. Nichts EU-Inc-Spezifisches hier. Die üblichen EU- und mitgliedstaatlichen Regeln zur Geschäftsfähigkeit gelten.

Juristische Personen als Gründer

Juristische Personen (bestehende Unternehmen) können ebenfalls Gründer oder Gesellschafter einer EU Inc sein. Das öffnet die Tür zur Nutzung einer EU Inc als Holdinggesellschaft, als Joint-Venture-Vehikel oder als Tochtergesellschaft. Der Vorschlag beschränkt die Eigentümerschaft nicht auf natürliche Personen.

Prüfen Sie Ihre Berechtigung

Sind Sie mindestens 18 Jahre alt und nach dem Recht Ihres Landes geschäftsfähig?


Bereit, einen Gründungsdienstleister zu wählen?

Vergleichen Sie Gebühren, Funktionen und echte Nutzerdaten von 6 Anbietern.

Anbieter vergleichen

Was Sie für die Registrierung benötigen

EU Inc ist als vollständig digitaler Prozess vorgeschlagen. Basierend auf dem Kommissionsvorschlag und dem Ansatz vergleichbarer Systeme (insbesondere dem estnischen e-Residency/OÜ-Modell) wird für die Registrierung Folgendes erwartet:

Identitätsprüfung (erwartet)

Noch nicht finalisiert, aber stark erwartet. Die Registrierung wird eine verifizierte digitale Identität erfordern. Die EU-eIDAS-Verordnung bildet bereits einen Rahmen für grenzüberschreitende digitale Identität, und der EU-Inc-Vorschlag orientiert sich daran.

In der Praxis bedeutet das wahrscheinlich eines der folgenden:

  • Eine eIDAS-konforme digitale ID (für EU-Bürger und -Ansässige über ihre nationalen Ausweissysteme verfügbar)
  • Eine staatlich ausgestellte digitale Identität von einem anerkannten Anbieter (estnische e-Residency-Karten sind eIDAS-konform)
  • Möglicherweise ein Reisepass oder ein notariell beglaubigtes Identitätsdokument für Gründer ohne eIDAS-Digitalausweis, wobei der spezifische Ausweichweg für Nicht-EU-Antragsteller in der Gesetzgebung noch nicht festgelegt ist

Die Frage der digitalen Identität ist einer der Bereiche, in denen der endgültige Gesetzgebungstext die praktische Erfahrung für Nicht-EU-Gründer prägen wird. Die Mitgliedstaaten werden bei der Umsetzung der Identitätsprüfung für ausländische Antragsteller wahrscheinlich einen gewissen Ermessensspielraum haben.

Eingetragener Sitz (grundsätzlich bestätigt)

Jede EU Inc benötigt einen eingetragenen Sitz in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert ist. Das ist eine Standardanforderung für jede EU-Gesellschaft.

Wichtig: Der eingetragene Sitz muss keine physische Geschäftsräumlichkeit sein. Eine Zustelladresse über einen Registered Agent oder ein virtuelles Büro wird die Anforderung wahrscheinlich erfüllen, wie es bei bestehenden EU-Gesellschaftsformen üblich ist. Die genauen Regeln, was als akzeptabler eingetragener Sitz gilt, werden auf Mitgliedstaatsebene während der Umsetzung festgelegt.

Für nicht ansässige Gründer bedeutet das fast sicher die Nutzung eines Adressdienstes einer Gründungs- oder Verwaltungsgesellschaft — bereits gängige Praxis bei estnischen OÜs, niederländischen BVs und ähnlichen Strukturen.

Unternehmensname

Ihr gewählter Name muss im Handelsregister des jeweiligen Mitgliedstaates verfügbar sein und die EU-Inc-Namensanforderungen erfüllen. Der Vorschlag sieht vor, dass EU-Inc-Gesellschaften die Bezeichnung „EU Inc." oder eine gleichwertige verwenden, um die Rechtsform anzugeben.

Namensverfügbarkeitsprüfungen werden Teil des Online-Registrierungsverfahrens sein.

Bestellung eines Geschäftsführers

Mindestens ein Geschäftsführer muss bei der Gründung bestellt werden. Der Geschäftsführer kann der Gründer selbst sein — eine Einpersonengesellschaft mit einem Gründer-Geschäftsführer ist ausdrücklich vorgesehen. Es gibt keine bestätigten Anforderungen, dass Geschäftsführer EU-Ansässige oder EU-Staatsangehörige sein müssen, im Einklang mit dem inklusiven Ansatz des Gesamtvorschlags.

Gesellschaftsvertrag

Ein Standard-Gesellschaftsvertrag (das Gründungsdokument der Gesellschaft) wird erforderlich sein. Der Vorschlag sieht eine Mustervorlage vor, die Gründer mit minimaler Anpassung übernehmen können — das ist einer der Gründe, warum das 48-Stunden-Registrierungsziel realisierbar wird. Individuelle Gesellschaftsverträge werden wahrscheinlich erlaubt sein, können aber zusätzliche Prüfungszeit erfordern.

Gründungsgebühr

Die vorgeschlagene Staatsgebühr liegt unter 100 €. Diese Obergrenze ist auf EU-Ebene als Teil der Verordnung festgelegt — ein bewusstes Signal, dass Kosten kein Hindernis sein sollen. Zusätzliche Kosten entstehen durch:

  • Dienste für den eingetragenen Sitz (typischerweise 15–50 €/Monat)
  • Gebühren bei Nutzung eines Gründungsdienstleisters
  • Etwaige lokale Registergebühren, wenn Mitgliedstaaten sie bei der Umsetzung hinzufügen

Der Registrierungsprozess (vorgeschlagen)

Der EU-Inc-Vorschlag beschreibt einen standardisierten Online-Registrierungsprozess. Basierend auf dem Vorschlag und vergleichbaren bestehenden Systemen wird folgender Ablauf erwartet:

Digitale Identitätsprüfung. Verifizieren Sie Ihre Identität durch ein akzeptiertes digitales ID-Verfahren. Für EU-Bürger und -Ansässige wird das wahrscheinlich die nationale eID oder eIDAS nutzen. Für andere ist das Verfahren noch nicht finalisiert.

Namensabfrage und -reservierung. Durchsuchen Sie das Register des jeweiligen Mitgliedstaates nach Namensverfügbarkeit und reservieren Sie Ihren gewählten Namen.

Registrierungsformular. Geben Sie Gesellschaftsdetails an: Name, eingetragener Sitz, Geschäftsführer, Gesellschafter, Anteilsstruktur und Beschreibung der Geschäftstätigkeit.

Gesellschaftsvertrag. Übernehmen Sie den Muster-Gesellschaftsvertrag oder reichen Sie einen individuellen ein.

Gründungsgebühr. Unter 100 €, online zum Zeitpunkt der Registrierung zahlbar.

Registrierung. Der Vorschlag sieht eine 48-Stunden-Bearbeitungszeit ab Einreichung eines vollständigen Antrags vor. Die Gesellschaft existiert als juristische Person ab dem Moment der Eintragung im jeweiligen Register.

Ein Vorbehalt: Das 48-Stunden-Ziel gilt für vollständige Anträge. Unvollständige Einreichungen, Namensstreitigkeiten oder Probleme bei der Identitätsprüfung verlängern den Zeitrahmen.


Holen Sie sich das Founder's Playbook

40 Seiten datengestützte Orientierung — kostenloses PDF.

Kostenlos herunterladen →

Was bestätigt ist und was nicht

Der Stand der Gesetzgebung Anfang 2026 im Überblick:

Im Vorschlag der Europäischen Kommission bestätigt:

  • Offen für Gründer jeder Staatsangehörigkeit
  • Gründungsgebühr unter 100 €
  • 48-Stunden-Registrierungsziel
  • Vollständig digitaler Prozess
  • Kein Mindeststammkapital
  • Anforderung eines eingetragenen Sitzes
  • Verfügbarkeit in allen 27 Mitgliedstaaten

Erwartet, aber in der Gesetzgebung noch nicht finalisiert:

  • Genaue Anforderungen an die Identitätsprüfung für Nicht-EU-Gründer
  • Spezifische Regeln für eingetragene Sitze auf Mitgliedstaatsebene
  • Ob eIDAS-konforme IDs (einschließlich estnischer e-Residency) selbstverständlich akzeptiert werden
  • Genaue Muster-Gesellschaftsverträge
  • Ob Mitgliedstaaten bei der Umsetzung zusätzliche Gebühren oder Anforderungen hinzufügen können

Kein Teil von EU Inc (häufige Missverständnisse):

  • Ein spezifischer Steuersatz — EU Inc ist eine Rechtsform, kein Steuerregime. Siehe unseren EU-Inc-Steuerleitfaden für das vollständige Bild.
  • EU-Aufenthaltsrecht oder Freizügigkeit für Gründer
  • Automatische Befreiung von der Besteuerung im Heimatland
  • Ersatz nationaler Gesellschaftsformen — EU Inc ist eine zusätzliche Option, kein obligatorischer Ersatz

Substanzanforderungen

EU Inc wird kein Briefkastengesellschafts-Vehikel sein. Die bestehenden EU-Anti-Missbrauchsregeln, die BEPS-Anforderungen (Base Erosion and Profit Shifting) und der OECD-Pillar-Two-Rahmen gelten für EU-Gesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform.

Mitgliedstaaten und Finanzbehörden werden prüfen, ob ein in einer bestimmten Rechtsordnung registriertes Unternehmen dort tatsächlich wirtschaftlich tätig ist.

Was als ausreichende Substanz gilt, variiert je nach Land und Situation, aber das allgemeine Prinzip gilt: Das Unternehmen sollte echte Tätigkeit (Mitarbeiter, Verträge, Dienstleistungen) in der Rechtsordnung haben, in der es die steuerliche Ansässigkeit beansprucht. Ein Gründer, der in Deutschland lebt, in Deutschland arbeitet, deutsche Kunden bedient und gelegentlich durch Tallinn reist, hat eine in Deutschland ansässige Gesellschaft, unabhängig vom Registrierungsort.

Das bedeutet nicht, dass Sie von Anfang an ein lokales Büro oder lokales Personal benötigen. Viele legitime Frühphasen-Unternehmen operieren mit einem einzigen Gründer, der tatsächlich mobil ist. Die Frage ist, ob Ihr Aufbau einer Prüfung standhalten würde.


Was Sie jetzt tun sollten

EU Inc ist noch nicht verfügbar. Wenn Sie vorausplanen:

Wenn Sie jetzt ein Unternehmen benötigen: Das nächste verfügbare Äquivalent ist eine estnische OÜ, registriert über einen Anbieter wie Xolo, Enty oder 1Office. Das estnische System nutzt digitale Registrierung, hat niedrige Kapitalanforderungen und ist für Nicht-EU-Gründer zugänglich. Es ist ein Land statt 27, aber es ist real und operativ. Unser Vergleich e-Residency vs. EU Inc zeigt die Unterschiede.

Wenn Sie speziell für EU Inc planen: Verfolgen Sie den Gesetzgebungsfortschritt. Die wichtigsten Meilensteine sind die Abstimmung des Europäischen Parlaments, die Position des Rates der EU und die endgültigen Umsetzungsfristen für die Mitgliedstaaten. Unsere Analyse der Gesetzgebungsaussichten von EU Inc behandelt den realistischen Zeitplan.

Wenn Sie vor 2027–2028 in mehreren EU-Ländern tätig sein müssen: Sie müssen mit bestehenden nationalen Gesellschaftsformen plus Zweigniederlassungsregistrierungen oder Tochtergesellschaftsstrukturen arbeiten. Ein Gründungsdienstleister mit Multi-Jurisdiktions-Support (Companio ist eine Option) kann die Komplexität managen.


Fazit

Die Zugangsschwelle für EU Inc ist bewusst niedrig angesetzt. Jeder Gründer, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland oder Unternehmensgröße, kann eine für unter 100 € registrieren — ohne Notar, ohne Anwalt und ohne Mindeststammkapital. Das ist der Kern des Vorschlags.

Entscheidend ist nicht, ob Sie berechtigt sind, sondern wo Sie registrieren und ob Ihr Unternehmen dort echte Substanz hat. Wählen Sie Ihren Mitgliedstaat auf Basis der Steuersätze, der Auswirkungen des HOT-Systems und Ihres tatsächlichen operativen Fußabdrucks — unser Länderauswahl-Tool kann Ihnen helfen, die Optionen einzugrenzen.

Ignorieren Sie Marketingaussagen über „die gründerfreundlichste Rechtsordnung". Die Berechtigung wird nicht die Hürde sein. Die Substanzanforderungen und Ihre steuerliche Position im Heimatland werden es sein.


Dieser Artikel basiert auf dem EU-Inc-Vorschlag der Europäischen Kommission vom 18. März 2026. Die Anforderungen können sich ändern, wenn die Verordnung das Europäische Parlament und den Rat durchläuft. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechts- oder Finanzberatung dar.

Holen Sie sich das Gründer-Playbook (kostenloses PDF)

40 Seiten datenbasierte Orientierung: Länderrankings, Anbieterkosten, Steuerstrategien und Checklisten — je nach Gründerprofil.

Kein Spam. Jederzeit abbestellbar.